Wir finden die optimale Lösung
für Ihre Erbimmobilie
Was tun mit der Erbimmobilie? Nichts übereilen!
Wenn Sie kürzlich eine Immobilie geerbt haben, dann stecken Sie sicherlich noch in einer sehr emotionalen Phase – ein geliebter Mensch ist verstorben, Sie müssen sich um viele Nachlassangelegenheiten kümmern, vielleicht herrscht Uneinigkeit mit den anderen Erben und Verwandten. Übereilen Sie in dieser Situation nichts. Denn, ob Sie die Erbimmobilie besser verkaufen oder vermieten – vielleicht sogar als Erbe selbst bewohnen und die anderen auszahlen – hängt von der individuellen Situation ab.
Als Makler, die schon vielen Erben in der schwierigen Trauer- und Nachlasszeit begleitet und Erbimmobilien vermittelt haben, stehen wir Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz und unserer Branchenkenntnis zur Seite. Denn in jedem Fall sollte eine Entscheidung gut überlegt sein – und insbesondere bei Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bewohnen - verkaufen - vermieten: Wir beraten Sie ausführlich!
Wir beraten Sie zu Ihren Optionen ausführlich. Grundsätzlich kann die geerbte Immobilie von einem Erben bewohnt werden. Dann gilt es die übrigen Erben entsprechend ihres Erbteils auszubezahlen. Hierzu ist eine aktuelle Marktwerteinschätzung erforderlich, um den Immobilienwert zu bestimmen. Gleiches gilt für den Verkauf der Erbimmobilie, damit Sie als Erben den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen. Stellt die Vermietung eine interessante und sinnvolle Lösung für Sie dar, ermitteln wir den idealen Mietpreis – entsprechend des Immobilienmarktes, der ortsüblichen Miete und der laufenden Kosten für die Mietimmobilie.
Worst Case: Teilungsversteigerung
Sollte sich in der Erbengemeinschaft kein Einverständnis erzielen lassen droht im schlimmsten Fall die Teiungsversteigerung der Erbimmobilie. Das sollten Sie in jedem Fall umgehen. Vermeiden Sie unnötige Konflikte und vertrauen Sie gleich zu Beginn Immobilienspezialisten. Wir finden für Sie die optimale Lösung.